Die FIS-Regeln für Skifahrer und Snowboarder

Die FIS-Regeln: rechtsverbindliche Verhaltensregeln für Wintersportler

Ob beim Ski- oder Snowboardfahren: Auf der Piste bist du selten alleine unterwegs. Jetzt heißt es: Vorsichtig fahren und Rücksicht nehmen auf andere Athleten – ganz im Sinne der FIS-Regeln. Wir erläutern dir, in welchen Situationen die FIS-Regeln Anwendung finden, warum du beim Wintersport keinen Alkohol trinken solltest und wie du dich im Falle eines Skiunfalls richtig verhältst.

Was sind die FIS-Regeln?

Bei den FIS-Regeln handelt es sich um allgemeine Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder. Sie wurden vom Internationalen Ski-Verband Federation Internationale de Ski (kurz: FIS) definiert und gelten weltweit. Die FIS-Regeln sollen – ähnlich einer Straßenverkehrsordnung – Unfälle und gegenseitiges Gefährden vermeiden. Der oberste Grundsatz lautet: „Rücksicht“.

Im Mai 1967 beschloss die FIS nicht nur die Übernahme des bis dato unabhängig organisierten Skiweltcups, sondern auch zehn Verhaltensregeln für Skifahrer. Bereits drei Jahre zuvor waren in Deutschland aus dem allgemeinen Verhaltensgrundsatz sowie aus verschiedenen Gerichtsentscheidungen sogenannte „Eigenregeln des Skilaufens“ entwickelt worden, deren Inhalte größtenteils in die FIS-Regeln überführt wurden.

Die erste Regeländerung erfolgte im Jahr 1990 und betraf die Vorfahrtsregelung. Während bis zu diesem Zeitpunkt noch zwischen „unten“ und „querfahrenden Skifahrern“ unterschieden wurde, gilt die in der FIS-Regel Nr. 3 definierte Vorfahrtsregelung seit 1990 unabhängig von der Bewegungsrichtung der Skifahrer. Die zweite und bisher letzte Änderung der FIS-Regeln erfolgte im Jahr 2002. Sie beinhaltete die Aufnahme der Snowboarder sowie besondere Formulierungen für das Carving.

  1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  3. Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
  4. Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  6. Anhalten: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  7. Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  8. Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  9. Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  10. Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Möchtest du in Italien Ski oder Snowboard fahren, musst du dort nicht nur die FIS-Regeln beachten. Denn: Seit 2003 gilt in Italien das Pistengesetz 363. Es definiert Verhaltensregeln für Wintersport-Athleten und regelt gleichzeitig verschiedene Aufgaben der Skigebiet-Betreiber. Obacht: Im Gegensatz zu den FIS-Regeln sieht das Pistengesetz 363 im Falle eines gesetzeswidrigen Verhaltens sogar Sanktionen vor. So wird bei einem Verstoß gegen die Helmpflicht eine Geldbuße zwischen 30 und 150 Euro fällig, eine unterlassene Hilfeleistung schlägt sogar mit bis zu 1.000 Euro zu Buche. Die Einhaltung der Verhaltensregeln kontrollieren speziell geschulte Polizeibeamte der Carabinieri. Sie stoppen Raser sowie betrunkene Skifahrer und stellen anschließend einen entsprechenden Strafzettel aus.

Aprés-Ski ist für viele Ski- und Snowboardfahrer ein fester Bestandteil ihres Wintersport-Tages – für dich auch? Dann hast du dich sicherlich schon einmal gefragt, ob es beim Skifahren eine Promillegrenze gibt. Die von der FIS aufgestellten Regeln sehen grundsätzlich weder eine Promillegrenze noch ein generelles Alkoholverbot vor. Das bedeutet jedoch nicht, dass du dich beschwipst auf die Piste begeben solltest, denn: Pistenbetreiber dürfen stark alkoholisierten Wintersportlern für einen Tag den Skipass entziehen. Noch weitreichendere Konsequenzen hat das Skifahren unter Alkoholeinfluss bei einem Unfall. Dann nämlich, wenn das zuständige Gericht die Frage nach dem Vorsatz oder der Fahrlässigkeit bejaht. In diesem Fall liegt eine Straftat vor. Zusätzlich erlischt beim Skifahren unter Alkoholeinfluss üblicherweise dein Haftpflichtschutz, so dass ein verschuldeter Unfall die Urlaubskasse zusätzlich belasten kann. Grundsätzlich gilt also: Wenn du feiern gehen möchtest, solltest du das nach dem Skitag machen – am besten im Tal.

Zwar sind die FIS-Regeln weltweit anerkannt, es handelt sich dabei jedoch nur um Verhaltensvorschriften – nicht aber um einen Gesetzestext. Demzufolge hast du bei einem Verstoß gegen die FIS-Regeln kein Bußgeld zu befürchten.

Dennoch gelten die Verhaltensregeln der FIS als rechtlich bindend. Das bedeutet: Ereignet sich ein Skiunfall, werden bei der gerichtlichen Beurteilung von Unfallursache und Schuldfrage die FIS-Regeln berücksichtigt. Dies kann sich sowohl auf die Ansprüche auf Schadensersatz, als auch auf den Anspruch auf Schmerzensgeld auswirken.

So verhandelte das Oberlandesgericht Hamm einen Fall (Az.: I-13 U 81/08), bei dem ein Mann versuchte, eine langsamere Skifahrerin zu überholen und dabei mit ihr kollidierte. Die Krankenkasse verweigerte die Leistung, infolgedessen klagte die Geschädigte auf Erstattung der Behandlungskosten. Das Gericht gab der Klägerin mit Verweis auf die FIS-Regeln Nr. 3 und 4 Recht, da der Beklagte nachweislich ohne ausreichenden Sicherheitsabstand überholt hatte.

Du bist ordnungsgemäß auf der Piste unterwegs und wirst Zeuge eines Unfalls? Oberstes Gebot: Ruhe bewahren! Sichere zunächst die Unfallstelle ab, um Folgeunfälle zu vermeiden. Dazu steckst du deine Ski ca. 5 bis 10 Meter oberhalb der Unfallstelle über Kreuz in den Schnee. Zusätzlich kann es hilfreich sein, andere Skifahrer in Form von Rufen oder Zeichen auf den Unfallort aufmerksam zu machen. Hat das Unfallopfer keine schwerwiegenden Verletzungen, bringe es in Sicherheit – beispielsweise an den Pistenrand. Erst jetzt informierst du den Rettungsdienst.

Als Wintersportler wählst du in allen EU-Mitgliedsstaaten die gebührenfreie Rufnummer 112, um einen Not- oder Unfall zu melden. Zusätzlich zur 112 stehen dir in verschiedenen Ländern und Skisport-Regionen spezielle Notrufnummern der Bergrettung zur Verfügung. Diese sind:

LandBezeichnung der Rettungsstelle   Rufnummer    
Österreich  Bergrettungsdienst  140 
Schweiz  Alpine Rettung/Rettungsflugwacht  1414 
Italien und Südtirol  Landesnotrufzentrale Bergrettung  118 
Frankreich  Notrufrettungsstelle Inland  15 
Liechtenstein  Bergrettung  117 


Bist du mit der Notrufzentrale in Kontakt, denke unbedingt an die fünf W-Fragen:

  • Wer ruft an?
  • Was ist geschehen?
  • Wo ist das Ereignis?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Verletzungen liegen vor?


Anschließend kümmerst du dich um das Unfallopfer und leistest erste Hilfe. Achtung: Klagt das Opfer über Schmerzen im Bereich des Nackens oder der Wirbelsäule oder kann es Finger oder Zehen nicht mehr bewegen/spüren, solltest du die Person auf keinen Fall bewegen. Prellungen und Brüche an Gliedmaßen hingegen können mittels Schnee gekühlt werden, tiefe Schnittwunden verbindest du mit einem Druckverband – sofern verfügbar. Zu guter Letzt schützt du das Unfallopfer vor Kälte, indem du es auf deine Skijacke legst oder mit dieser zudeckst.